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💶 Krankenkasse & Kosten

Wer übernimmt eine Psychotherapie – und was muss ich selbst bezahlen?

Viele Menschen, die eine Therapie beginnen möchten, stellen sich ganz zu Anfang eine wichtige Frage:

„Wer zahlt das eigentlich?“
Und: „Was muss ich selbst tun, damit die Kosten übernommen werden?“

In diesem Beitrag bekommst du eine klare Übersicht – ob gesetzlich oder privat versichert, mit oder ohne Beihilfe.

🏥 1. Gesetzliche Krankenversicherung (GKV)

Wenn du gesetzlich versichert bist (z. B. bei AOK, TK, DAK, Barmer etc.), dann übernimmt deine Krankenkasse die Kosten für eine Psychotherapie – vorausgesetzt:

– die Therapieform ist wissenschaftlich anerkannt (z. B. Verhaltenstherapie ✅)
– die Behandlung erfolgt durch eine approbierte Psychotherapeutin mit Kassenzulassung (wie in meiner Praxis ✅)

Was du brauchst:

– Deine elektronische Gesundheitskarte (eGK)
– Keine Überweisung nötig
– Keine Zuzahlung – die Kosten trägt deine Krankenkasse zu 100 %

Wie läuft der Antrag ab?

Nach den ersten probatorischen Sitzungen stelle ich gemeinsam mit dir den Antrag auf Psychotherapie. Du brauchst dich um nichts weiter zu kümmern – ich übernehme die formalen Schritte.

🏛️ 2. Private Krankenversicherung (PKV) & Beihilfe

Wenn du privat versichert bist oder beihilfeberechtigt (z. B. als Beamte:r), sieht die Lage etwas individueller aus – denn:

– Jede Versicherung hat eigene Tarifbedingungen
– Manche Tarife decken Psychotherapie vollständig ab, andere nur anteilig oder mit bestimmten Obergrenzen
– Bei der Beihilfe gelten ebenfalls spezifische Regelungen, abhängig vom Bundesland (in NRW findest du die Antragsformulare z. B. über das Landesportal)

Meine Empfehlung:

Bitte informiere dich vor Beginn der Therapie direkt bei deiner Versicherung oder der Beihilfestelle, welche Unterlagen benötigt werden und in welchem Umfang die Kosten übernommen werden.

Gerne unterstütze ich dich mit den notwendigen Formularen und Bescheinigungen – und begleite dich beim Antragsprozess.

💸 3. Selbstzahler:innen

Wenn du die Kosten aus eigener Tasche tragen möchtest oder musst, ist das ebenfalls möglich.
Du entscheidest, wie viele Sitzungen du in Anspruch nehmen möchtest – ganz individuell.

Honorar:

Das Honorar richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).
Die aktuellen Sätze erläutere ich dir transparent im Erstgespräch. In der Regel liegt eine Sitzung (50 Minuten) zwischen 100 € und 130 €.

Ein Vorteil für Selbstzahler:innen:

– keine Antragstellung nötig
– sofortiger Beginn möglich
– volle Diskretion gegenüber Versicherungen

📌 Wichtig zu wissen:

Situation

Kostenübernahme möglich?

Anmerkung

gesetzlich versichert

✅ ja

über Gesundheitskarte

privat versichert

🔶 meist ja

tarifabhängig

beihilfeberechtigt

🔶 meist ja

Antrag erforderlich

Selbstzahler:in

✅ ja

keine Genehmigung nötig

✨ Fazit:

Die meisten Menschen können eine Psychotherapie ohne hohe Hürden beginnen – vor allem, wenn sie gesetzlich versichert sind.

Wenn du privat oder beihilfegestützt versichert bist, klären wir gemeinsam, welche Schritte nötig sind.

Und wenn du selbst zahlst, entscheidest du über Dauer und Umfang ganz frei – ohne bürokratische Wege.

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