Kostenübernahme für Psychotherapie: Was Sie wissen sollten

Die Entscheidung für eine psychotherapeutische Behandlung ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu mehr Wohlbefinden. Ein häufiges Anliegen dabei ist die Frage der Kostenübernahme. Im Folgenden informiere ich Sie über die verschiedenen Möglichkeiten der Finanzierung Ihrer Therapie.
Gesetzliche Krankenversicherung (GKV)
Als approbierte psychologische Psychotherapeutin mit Kassenzulassung kann ich direkt mit den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen. Das bedeutet, dass die Kosten für eine psychotherapeutische Behandlung in der Regel vollständig von Ihrer Krankenkasse übernommen werden. Voraussetzung hierfür ist das Vorliegen einer psychischen Erkrankung mit Krankheitswert, wie beispielsweise Depressionen, Angststörungen oder Zwangserkrankungen .
Ablauf:
1. Probatorische Sitzungen: Zu Beginn finden bis zu vier probatorische Sitzungen statt. Diese dienen dem gegenseitigen Kennenlernen, der Diagnostik und der Therapieplanung.
2. Antragstellung: Nach den probatorischen Sitzungen wird ein Antrag auf Kostenübernahme bei Ihrer Krankenkasse gestellt. Sobald die Genehmigung vorliegt, kann die eigentliche Therapie beginnen.
Private Krankenversicherung (PKV) und Beihilfe
Private Krankenversicherungen und die Beihilfe übernehmen in der Regel die Kosten für eine psychotherapeutische Behandlung. Die konkreten Konditionen und Abläufe können jedoch je nach Vertrag und Bundesland unterschiedlich sein. Ich empfehle Ihnen daher, sich vor Therapiebeginn direkt bei Ihrer privaten Krankenversicherung bzw. Beihilfestelle zu informieren.
Hinweis für Beihilfeberechtigte (NRW)
Für Beamtinnen und Beamte sowie beihilfeberechtigte Personen in Nordrhein-Westfalen stehen Informationen und Antragsformulare auf den folgenden offiziellen Seiten zur Verfügung:
🔹Beihilfe NRW (Beihilfenverordnung und Infos) | (Hinweis: Sie verlassen das Angebot von psychotherapie-kosinez.de)
🔹Antrag auf Anerkennung der Beihilfefähigkeit für Psychotherapie | (Hinweis: Sie verlassen das Angebot von psychotherapie-kosinez.de)
Bitte beachten Sie: Die Auswahl und Gültigkeit der Formulare kann sich ändern. Prüfen Sie daher vor dem Ausfüllen, ob es sich um die aktuelle Version handelt. Alternativ können Sie sich gerne telefonisch an mich wenden – ich unterstütze Sie bei der Orientierung.
Andere Bundesländer
Sollten Sie nicht in Nordrhein-Westfalen beihilfeberechtigt sein, wenden Sie sich bitte an die zuständige Beihilfestelle Ihres jeweiligen Bundeslandes. Auch hier finden Sie alle notwendigen Formulare in der Regel auf den offiziellen Websites der Landesbehörden.
Selbstzahler
Sollten Sie die Kosten für die Therapie selbst tragen wollen oder müssen, werden die Honorare gemäß der Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten (GOP) berechnet. Die aktuellen Honorarsätze können Sie gerne bei mir erfragen.
Steuerlicher Hinweis:
Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie die Therapiekosten als "außergewöhnliche Belastungen" steuerlich geltend machen. Bitte konsultieren Sie hierzu Ihren Steuerberater oder das zuständige Finanzamt.
Coaching und Beratung
Leistungen wie Coaching und Beratung sind keine Heilbehandlungen und werden daher nicht von den Krankenkassen übernommen. Die Kosten hierfür werden individuell vereinbart und richten sich nach dem Umfang und Zweck der Beratung.
Paartherapie
Paartherapeutische Sitzungen sind ebenfalls keine Kassenleistungen. Das Honorar beträgt 120,00 Euro pro 50-minütiger Sitzung. Sollte ein weiterer Therapeut hinzugezogen werden, verdoppelt sich das Honorar entsprechend.
Wichtiger Hinweis:
Die genannten Informationen basieren auf dem Stand von März 2025. Bitte beachten Sie, dass sich gesetzliche Regelungen und Versicherungsbedingungen ändern können. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte direkt an Ihre Krankenkasse oder Versicherung.
Bei weiteren Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Zögern Sie nicht, Kontakt aufzunehmen.